Hans Salzer Preis – ÖGKJCH

Hans Salzer Preis

Voraussetzung: Mitglied der österreichischen, deutschen oder schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie

Die Publikation der eingereichten Arbeit darf am Ende der Einreichungsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen oder muss von der Redaktion einer wissenschaftlichen Zeitschrift zugesagt sein. Die Arbeit muss einen Beitrag zur Lösung theoretischer oder praktischer Fragen der Kinderchirurgie leisten. Die eingereichte Arbeit sollte in Deutsch und in englischer Übersetzung vorliegen.

Träger des Hans-Salzer-Preises

  • 1976 – J. Holle, G. Freilinger, B. Mamoli, H.P.Spängler, F. Braun ; Neue Wege zur chirurgischen Rekonstruktion der analen Sphinktermuskulatur
  • 1979 – M. Höllwarth; Die Entwicklung der Speiseröhrenfunktion bei Neugeborenen – manometrische Studie
  • 1983 – R. Kurz und K. Pfeiffer; Immunologic Results in Operated Infants and Children
  • 1989 – D. Kluth; Morphologische Untersuchungen zur Pathogenese angeborener Missbildungen
  • 1992 – F. Schier; Morphologie und Zeitablauf der Lymphgefäße – Anastomosen nach Dünndarm-Transplantation
  • 1995 – J. Mayr; Pattern of Sertoli cell degeneration in cryptorchid prepubertal testes
  • 2001 – C. Petersen; Morphology of biliary atresia in an animal model
  • 2007 – A. Goessler; Gastro-oesophageal reflux and behavior in neurologically impaired children
  • 2011 – A. Saxena; Culture of Ovine Esophageal Epithelial Cells and In Vitro Esophagus Tissue Engineering
  • 2016 – E. Amerstorfer; Long-term results of total colonic agangliosis patients treated by preservation of the aganglionic right hemicolon and the ileo-cecal valve
  • 2016 – S. Kargl; Therapeutic step-up strategy for management of hereditary pancreatitis in children

Statuten des Hans-Salzer-Preises

  1. Der Hans-Salzer-Preis dient der Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendchirurgie. Der Preis soll alle 3-4 Jahre ausgeschrieben und im Rahmen eines internationalen Kinder-jugendchirurgischen Kongresses vergeben werden.
  2. Alle Mitglieder der Österreichischen, Deutschen und Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- (und Jugend)chirurgie können sich durch Einreichung einer Arbeit um den Preis bewerben. Es können aber auch Arbeiten aus dem Kreis der Mitglieder der genannten Gesellschaften von jedem ordentlichen Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie vorgeschlagen werden. Der Preis kann sowohl an Einzelautoren als auch an ein Autorenteam verliehen werden.
  3. Der Preis besteht in einer Urkunde und einer Geldprämie, deren Höhe vom Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie beschlossen wird.
  4. Die Modalitäten der Ausschreibung und die Einreichungsfrist werden vom Vorstand der Gesellschaft beschlossen.
  5. Die Publikation eingereichter Arbeiten darf am Ende der Einreichfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen oder muss von der Redaktion einer wissenschaftlichen Zeitschrift zugesagt sein. Eingereicht werden können Arbeiten, die einen Beitrag zur Lösung therapeutischer oder praktischer Fragen der Kinder- und Jugendchirurgie leisten. Habilitationsarbeiten und Arbeiten, die bereits einen anderen Preis erhalten haben, können nicht berücksichtigt werden. Die in deutscher / englischer Sprache vorliegenden Arbeiten sind in zweifacher Ausfertigung an den Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie zu senden.
  6. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine aus drei Personen bestehende Jury, welche vom Vorstand aus dem Kreise der habilitierten Mitglieder gewählt wird.
  7. Diese Jury muss ihre Entscheidung begründen. Eine Anfechtung der Wahl ist jedoch nicht möglich.
  8. Nicht berücksichtigte Bewerber bleiben anonym und erhalten die eingereichten Unterlagen zurück.
  9. Eine Änderung der Satzungen kann nur mit Beschluss der Mitgliederversammlung durchgeführt werden.
  10. Diese Statuten wurden in der Mitgliederversammlung am 26.05.2016 beschlossen.