Gesetzliche Grundlagen der Kinder- und Jugendchirurgie
1. Ärzteausbildungsordnung
Die gesetzliche Grundlage des Sonderfaches „Kinder- und Jugendchirurgie“ ist in der Ärzte-Ausbildungsordnung geregelt. Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 , Fassung vom 28.03.2023
Der Gesetzestext ist im Internet abrufbar unter: Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes
Es findet sich unter Anderem folgender Inhalt (Stand 2023):
Das Sonderfach Kinder- und Jugendchirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung und Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen, Verbrennungen im Neugeborenen-, Säuglings-, Kindes- und Jugendalter sowie Folgen pränataler Entwicklungsstörungen und Infektionen.
Die Ausbildungszeit wird mit 9 Monaten Basisausbildung, 15 Monaten Sonderfach-Grundausbildung und 48 Monaten Sonderfach-Schwerpunktausbildung benannt.
2. Krankenanstalten und Kuranstalten Gesetz (KAKuG)
Hier wird im § 8e die Mitwirkung der Kinder- und Jugendchirurgie im Rahmen von Kinderschutzgruppen geregelt. Der genaue Gesetzestext ist im Internet abrufbar unter: ris.bka.gv.at