Paul-Huber Fonds
- Der Fonds ist Eigentum der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie
- Er dient der Fortbildung und Förderung junger österreichischer Kinder- und Jugendchirurgen (ausgenommen sind Kongressbesuche). Voraussetzung ist, dass sie Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie sind.
- Der Fonds erhält Mittel aus den Beiträgen der fördernden Mitglieder und aus den Zinsen des Grundkapitals.
- Die Fondsmittel werden auf entsprechende, mit einem Kostenvoranschlag versehene Anträge der Mitglieder ausgegeben. Über die Vergabe entscheidet ein Kuratorium, bestehend aus dem Vorstand der Gesellschaft und den Vorständen der kinder-chirurgischen Abteilungen resp. der Abteilungen für Kinder- und Jugendchirurgie.
- Die Beschlussfähigkeit des Kuratoriums ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Kuratoriumsmitglieder anwesend ist. Die Delegierung eines Stellvertreters ist möglich.
- Ansuchen um Gewährung von Fondsmitteln für das folgende Jahr sind bis zum 31.12. des vorangehenden Jahres zu stellen. Die Entscheidung über die Vergabe muss bis zum 31.12. des auf die Antragstellung folgenden Jahres vom Kuratorium getroffen werden.
- Mitglieder, die mit Zuwendungen aus dem Fonds bedacht wurden, sind verpflichtet, im Rahmen der Jahreshauptversammlung in einem kurzen Referat über ihre gemachten Erfahrungen zu berichten.
- Nicht verbrauchte Mittel des Fonds werden dem Grundkapital zugeschlagen.
- Jährlich ist ein Rechnungsabschluss vom Kassier und den Kassenprüfern in Anwesenheit des Kuratoriums zu legen.
- Zeichnungsberechtigt ist der jeweilige Präsident, im Falle seiner Verhinderung der Vizepräsident gemeinsam mit dem Kassier.