Neue Ausbildungsordnung – ÖGKJCH

Neue Ausbildungsordnung

Update 12.09.2014:

Am 11. und 12.9.2014 fanden zwei Sitzungen zum Thema Neugestaltung der Ärzteausbildungsordnung in Wien statt. Unsere Gesellschaft war dort durch den Ausbildungsverantwortlichen Prim. Dr. Pumberger, den Fachgruppenobmann Prof. Dr. Rokitansky und den Präsidenten PD Dr. Schalamon stark vertreten. Hier finden Sie eine Information zu den Ergebnissen einer intensiven Diskussion:

1. Alle chirurischen Sonderfächer haben sich gemeinsam auf die 9/15/48-Monate Lösung geeinigt. Die 9 Monate sind ein sogenannter „Common Trunk“, eine medizinische Basisausbildung, die für alle Sonderfächer absolviert werden muss (also auch Interne, HNO, etc). Danach erfolgt eine 15-monatige chirurgische Basisausbildung im Rahmen eines gemeinsamen chirurgischen Curriculums. Damit sind wir im Einklang mit dem deutschen Ausbildungsmodell, wonach dort 24 Monate chirurgische Grundausbildung (=9+15) plus 48 Monate Sonderfach-Ausbildungszeit gelten. Ob diese Regelung so vom Ministerium akzeptiert wird, ist noch nicht ganz sicher, aber äußerst wahrscheinlich.

2. Die Bezeichnung unseres Sonderfaches wird auch zukünftig „Kinder- und Jugendchirurgie“ lauten und nicht „Chirurgie und Kinderchirurgie“.

3. Die 15 Monate chirurgische Grundausbildung können an jeder Abteilung eines chirurgischen Sonderfaches abgeleistet werden, somit auch an den Abteilungen für Kinder-und Jugendchirurgie.

4. In Kürze wird eine Aussendung eines möglichen gemeinsamen Curriculums für die 15 Monate chirurgische Basisausbildung erfolgen. Die chirurgischen Sonderfächer müssen sich in einem Abstimmungsprozess auf allgemeine Inhalte innerhalb dieses Curriculums einigen, da es inhaltlich für alle chirurgischen Sonderfächer gleich gelten wird. Dazu müssen natürlich die Inhalte der 9 Monate Common trunk bekannt sein – diese werden mit übermittelt.

5. Analog zum deutschen System wird nicht nur ein Rasterzeugnis entwickelt, sondern auch ein Logbuch, um laufend die Inhalte mit zu dokumentieren und somit eine für alle Seiten transparentere Ausbildung zu ermöglichen.

6. Das Additivfach „Intensivmedizin“ wird weiterhin in den jeweiligen chirurgischen Fächern abgebildet bleiben, über die Modalität dieser Zusatzausbildung wird erst in ca. einem Jahr verhandelt. Der Wunsch der chirurgischen Fächer nach dieser Zusatzweiterbildung wurde jedoch deutlich deponiert, da es in vielen Fällen chirurgisch geführte Intensivstationen gibt.

7. Verpflichtende Gegenfächer gibt es zukünftig nicht mehr – es obligt dem Ausbildungsverantwortlichen, die kinder- und jugendchirurgischen Lehr-Inhalte an den Auszubildenden zu vermitteln. Die Absolvierung eines Teils der Ausbildung an der Pädiatrie, Allgemeinchirurgie etc. ist somit weiterhin möglich und erwünscht, aber nicht mehr zeitlich und örtlich verpflichtend.

Ursprünglicher Artikel:

Die Österreichische Ärztekammer hat in einer Sitzung am 26.02.2014 Pläne für eine neue Ausbildungsordnung präsentiert, die alle Sonderfächer betrifft. Dabei soll es besonders im Bereich der Chirurgie zu einschneidenden Änderungen kommen: Insgesamt soll sich zwar an der bisher 6-jährigen Ausbildungsdauer nichts verändern. Die Ausbildungsdauer im Hauptfach „Kinder- und Jugendchirurgie“ soll aber nur mehr 3 Jahre dauern, zu Beginn der Ausbildung steht ein „Common trunk“ von 9 Monaten (Chirurgie/Interne), gefolgt von 27 Monaten Allgemeinchirurgie. 

Dadurch verändert sich unsere Ausbildung dramatisch in Richtung „Erwachsenenchirurgie“ – dies kann weder im Interesse unserer jungen Kolleginnen und Kollegen sein, noch folgt dies dem internationalen Trend zu einer Spezialisierung der Medizin. Es ist unsere Aufgabe, die bestmögliche Ausbildungsqualität zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in Österreich zu gewährleisten, die geplante Änderung würde der Abschaffung der Kinder- und Jugendchirurgie in Österreich gleichkommen. Unterstützt wird unsere Einschätzung von anderen chirurgischen Fächern (Thoraxchirurgie, Herzchirurgie etc.), die in gleicher Weise betroffen sind.  

Die ÖGKJCH hat daher einen offenen Brief verfasst
, um den Sachverhalt aus unserer Sicht darzustellen und einen Gegenvorschlag erarbeitet. Sie finden hier den Brief zum Download. Unsere Mitglieder werden über einen Newsletter auf dem Laufenden gehalten.