DFP Änderung Richtlinien
Mit 1. September 2013 ist eine Novelle der “Verordnung über ärztliche Ausbildung“ in Kraft getreten. Darin ist festgelegt, dass ein Ausbildungsnachweis mittels DFP-Punkten neben allen niedergelassenen nun auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte gilt.
Details siehe Verordnung:
Hier die „Eckdaten“
- Die Verordnung betrifft alle approbierten Ärzte, praktische Ärzte und Fachärzte aller Sonderfächer
- Alle in Ausbildung befindlichen können ebenfalls bereits Fortbildungspunkte sammeln
- Derzeit werden 150 DFP-Punkte innerhalb von 3 Jahren benötigt (gilt bis 2017)
- In einem 5-Jahreszeitraum müssen 250 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden (gilt ab 2017)
- Eine 45 min Fortbildung ist ein DFP-Punkt
- Es gibt Fachpunkte (medizinische Themen) und sonstige Punkte (z.B. Sprachkurs für Mediziner)
- 120 der 150 Punkte müssen Fachpunkte sein, welches Fach, ist egal.
- Als Fortbildungen können auch Publikationen, Qualitätszirkel, Hospitationen etc. angerechnet werden.
- Am 1. September 2016 wird der persönliche Kontostand erstmals offiziell überprüft
- Bei Nichteinhalten der Ausbildungsverordnung droht der Entzug der Approbation
Das bedeutet für Sie:
1. Bitte aktivieren Sie Ihr Fortbildungskonto unter www.meindfp.at
2. Beim Besuch einer DFP-approbierten Fortbildungsveranstaltung werden die Punkte automatisch Ihrem Konto gutgeschrieben
3. Falls dies nicht geschieht, haben sie die Möglichkeit, über Ihren Zugang die Bestätigung selbst einzureichen